Auszug aus der Kooperationsvereinbarung der Querschnittsinitiative Batterielebenszyklus, unterzeichnet durch alle Clusterteilnehmer der Cluster Recycling & Grüne Batterie (greenBatt) und Batterienutzungskonzepte (BattNutzung).
3 Ergebnisdatenbank
3.1 Ziel
Im Rahmen des Begleitprojekts wird federführend von der TU Braunschweig, Institut für Werkzeugmaschinen und Fertigungstechnik, eine zentrale Plattform für den effizienten Daten- und Dokumentenaustausch in der Querschnittsinitiative Batterielebenszyklus im Sinne einer Ergebnisdatenbank für die CLUSTER entwickelt und aufgebaut. Durch den Aufbau dieses Datenbanksystems, welches auf die Bedürfnisse und Anforderungen der CLUSTER zugeschnitten ist, soll eine strukturierte Wissenszusammenführung und die Nutzbarmachung der Forschungsergebnisse der CLUSTER für die Clusterteilnehmer erreicht werden. Es wird ein System entwickelt, welches die in den CLUSTERN erhobenen Daten, die entwickelten Methoden und Werkzeuge sowie die gewonnenen Erkenntnisse für die Forschungseinrichtungen in den CLUSTERN zugänglich macht (nachstehend als „eingestellte Daten“ oder „Wesentliche Erkenntnisse“ bezeichnet). Dies ist für die Arbeit im Begleitprojekt von Bedeutung, da dieses auf den in den Einzelprojekten generierten Daten und Ergebnissen aufbaut. Das Datenbanksystem ist wesentlicher Teil der Gesamtverwertung der Forschungsergebnisse der CLUSTER und bildet für alle Clusterteilnehmer insgesamt die Basis für zukünftige Initiativen gemeinsam mit der Industrie entlang der Wertschöpfungskette „Batterie“ in Deutschland. Die Verwertungspflicht der einzelnen Clusterteilnehmer nach den Zuwendungsbestimmungen der jeweiligen Zuwendungsbescheide bleibt durch diese Maßnahme unberührt.
3.2 Betreiber und Nutzungsberechtigte der Ergebnisdatenbank
Betreiber der Ergebnisdatenbank ist während der Laufzeit des VORHABENS die TU Braunschweig. Nutzungsberechtigt sind die Clusterteilnehmer mit ihren ausführenden Instituten für die Dauer des Projekts; für die Dauer des Projekts wird das Nutzungsrecht unentgeltlich eingeräumt. Zu den Aufgaben des Betreibers gehört die Bereitstellung der Ergebnisdatenbank zur Nutzung durch die Nutzungsberechtigten und die Pflege der dafür notwendigen hard- und softwareseitigen Infrastruktur. Sollte die TU BS vorzeitig aus dem VORHABEN ausscheiden, so werden die Clusterteilnehmer eine Vereinbarung über den weiteren Betrieb und die Nutzung der Ergebnisdatenbank für die restliche Laufzeit des VORHABENS treffen. Personenbezogene Daten werden bei Bedarf nur nach Einwilligung und nach Maßgabe der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
3.3 Datennutzung
Vorgesehen ist die Nutzung der eingestellten Daten durch die Clusterteilnehmer (siehe Ziffer 3.1 und 3.2) zum Zweck der Vernetzung und des Know-How- und Informationsaustausches projektübergreifend (zwischen den Einzelprojekten und clusterübergreifend) im VORHABEN. Die Nutzung der eingestellten Daten durch andere Clusterteilnehmer als den einstellenden Clusterteilnehmer ist für diese Clusterteilnehmer nur für nicht-kommerzielle Zwecke zulässig, z.B.
- zur Nutzung zu Forschungszwecken im Rahmen der Einzelprojekte;
- für eigene Forschungsarbeiten, an denen kein clusterexterner Clusterteilnehmer beteiligt ist;
- im Rahmen von akademischen Forschungskooperationen mit anderen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wobei im Falle der Beteiligung von clusterexternen Kooperationspartnern die vorherige Information und eine bilaterale Abstimmung/Einwilligung mit dem Clusterteilnehmer, der die Daten zur Verfügung gestellt hat, erforderlich ist, in welcher die Nutzungsrechte geregelt werden.
- Eine kommerzielle Nutzung und/oder die Verwendung der Daten und Ergebnisse der anderen Clusterteilnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit mit gewerblich tätigen Partnern (insbesondere Unternehmen) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung desjenigen Clusterteilnehmers gestattet, der die Daten eingestellt hat. Hierfür müssen bilaterale schriftliche Vereinbarungen mit dem jeweiligen Ersteller getroffen werden. Die kommerzielle Nutzung erfolgt zu marktüblichen Bedingungen durch Einräumung eines nicht ausschließlichen Nutzungsrechts.
- Bei jeder Form der Nutzung der Daten muss der Clusterteilnehmer, der die Daten eingestellt hat, zitiert werden.
3.4 Eingabe von Daten
- Die Clusterteilnehmer sind zur Integration der Wesentlichen Erkenntnisse aus den jeweiligen Einzelprojekten in die Ergebnisdatenbank verpflichtet, soweit dies rechtlich möglich ist.
- Die Rechte an den eingestellten Daten verbleiben bei den jeweils die Daten einstellenden Clusterteilnehmern. Bei der Eingabe eines Datensatzes in die Datenbank sollen die dabei automatisch abgefragten Informationen zum einstellenden Clusterteilnehmer vollständig angegeben werden.
- Jeder Clusterteilnehmer entscheidet selbst, unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Verpflichtung aus Ziffer 3.4 lt. a) und Ziffer 4.2, über Relevanz und Umfang des Uploads. Die Vorgaben im Zuwendungsbescheid haben dabei Vorrang und müssen eingehalten werden. Der Clusterteilnehmer, der Daten/Datensätze für die Datenbank bereitstellt, räumt der TU Braunschweig an diesen für die Zwecke und Dauer der CLUSTER ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht für nicht kommerzielle Zwecke ein. Sollte die Datenbank nach Beendigung der CLUSTER fortgeführt werden, werden die Clusterteilnehmer eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzungsbefugnisse mit dem nachfolgenden Datenbankbetreiber treffen.
- Jeder Clusterteilnehmer achtet im Rahmen der üblichen wissenschaftlichen Sorgfalt auf die Korrektheit, Brauchbarkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Daten. Übliche wissenschaftliche Sorgfalt bedeutet in diesem Zusammenhang insbesondere, dass im Rahmen ergebnisoffener Forschung nur der jeweilige aktuelle Stand der Wissenschaft Maßstab dieser Sorgfalt zum Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der Daten sein kann. Die Clusterteilnehmer übernehmen indes keine Gewähr dafür, dass die Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind bzw. nicht in Rechte Dritter eingreifen. Sobald einem Clusterteilnehmer jedoch entsprechende Rechte oder Einwände Dritter bekannt werden, wird er die anderen Clusterteilnehmer unverzüglich darüber unterrichten und die entsprechenden Daten mit einem diesbezüglichen Vermerk versehen.
- Es wird einen durch die TU Braunschweig initiierten, clusterinternen Qualitätssicherungsprozess vor der Freischaltung der Daten in der Ergebnisdatenbank geben. Dieser beinhaltet eine technische Prüfung der Daten hinsichtlich ihrer Kompatibilität zur Einstellung in die Ergebnisdatenbank. Es ist Teil der Arbeitspakete des Begleitprojektes festzustellen, ob darüber hinaus ein inhaltlicher Reviewprozess erfolgen muss. Sollte dies notwendig sein, wird aus dem Begleitprojekt heraus ein Reviewprozess vorgeschlagen. Ausgehend von diesem Vorschlag werden die Clusterteilnehmer eine gemeinsame Vereinbarung hinsichtlich des Reviewprozesses treffen.
- Bei der Eingabe von Daten kann in begründeten Fällen durch den die Daten einstellenden Clusterteilnehmer eine Vorrangsperre geschaltet werden. Diese beläuft sich auf längstens 6 Monate. In dieser Zeit kann nur der Clusterteilnehmer, der die Daten eingestellt hat, diese abrufen und somit vorrangig die Ergebnisverwertung, z. B. durch Veröffentlichungen betreiben. Die Nutzungsberechtigten der Ergebnisdatenbank haben in dieser Zeit nur Zugriff auf eine Konzeptsicht (konzeptionelle Darstellung der Daten, z. B. als qualitative Graphen).
3.5 Verfügbarkeit und Abruf von Daten
- Der Zugriff auf Daten der Ergebnisdatenbank ist auf die Clusterteilnehmer (siehe Ziffer 3.2) beschränkt. Der Zugriff auf eingestellte Daten wird neuen Clusterteilnehmern, soweit erforderlich, im Rahmen der Arbeiten in den Einzelprojekten für Zwecke entsprechend Ziffer 3.3. ermöglicht. Ausgeschiedenen Clusterteilnehmern wird der Zugang zur Ergebnisdatenbank nach ihrem Ausscheiden entzogen. Eine Nutzung der von ihnen im Rahmen der Clusteraktivitäten generierten und in die Datenbank eingestellten Daten muss den verbleibenden Clusterteilnehmern durch den ausscheidenden Clusterteilnehmer gemäß Ziffer 3.3 weiterhin ermöglicht werden. Die vom ausscheidenden Clusterteilnehmer bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens eingestellten Daten bleiben für die übrigen Clusterteilnehmer nach Maßgabe dieser Vereinbarung weiterhin nutzbar.
- Damit ein Clusterteilnehmer Zugriff zur Ergebnisdatenbank erlangt, muss er vorab einen durch den Qualitätssicherungsprozess (siehe Ziffer 3.4 e) freigegebenen Datensatz oder Testdatensatz in die Ergebnisdatenbank eingefügt haben. Dieser ist dann sofort verfügbar, sofern die ggf. vorhandene Vorrangsperre nach Ziffer 3.4 f) abgelaufen ist.
- Bei Abruf von Daten wird seitens der Ergebnisdatenbank sichergestellt, dass der Clusterteilnehmer, der die Daten eingestellt hat, bzw. dessen Mitarbeitende, die die Daten generiert haben, unter Wahrung des Urheber(persönlichkeits)rechts, deutlich sichtbar sind.
- Der Zugriff auf die Ergebnisdatenbank erfolgt über personengebundene Accounts nach vorheriger Freigabe durch die TU Braunschweig. Jeder Nutzer hat für die Geheimhaltung seines Datenbankzugangs Sorge zu tragen. Bei Erstnutzung der Ergebnisdatenbank müssen die Nutzungsbedingungen der Ergebnisdatenbank, die in dieser Kooperationsvereinbarung beschrieben sind, einmalig durch die individuellen Nutzer akzeptiert werden. Der Zugang ist jeweils auf 1 Jahr befristet und kann bei Bedarf verlängert werden. Beim Ausscheiden eines/einer Mitarbeiter/in, der Zugang zur Datenbank hatte, hat der jeweilige Clusterteilnehmer, bei dem der/die Mitarbeiter/in beschäftigt war, der TU Braunschweig das Ausscheiden unverzüglich zu melden und die TU Braunschweig hat umgehend für die Löschung des Zugangs zu sorgen. Sofern darüber hinaus besondere Nutzungsbedingungen notwendig werden sollten, sollen diese nach schriftlicher Zustimmung aller Clusterteilnehmer im Nachhinein Bestandteil dieser Vereinbarung werden.
3.6 Nachnutzung der Ergebnisdatenbank
Nach Ablauf des Förderzeitraums des VORHABENS beginnt die Nachnutzungsphase der Ergebnisdatenbank. Ziel ist es, dass die Ergebnisdatenbank weiter genutzt werden kann. Voraussetzung hierzu ist, dass die Rahmenbedingungen für einen weiteren Betrieb gegeben sind. Eine Rahmenbedingung ist beispielsweise die ausreichende Qualität und Quantität der Datenbestände in der Ergebnisdatenbank.
Für die Nachnutzungsphase wird erwogen, die Ergebnisdatenbank an eine neutrale Organisation zu übergeben, die die Verantwortung für den Betrieb der Ergebnisdatenbank im Sinne der Wissenschaft und Forschung übernimmt. Hierfür werden im Rahmen des Begleitprojektes während seines Förderzeitraumes weitere Modelle für die Nachnutzungsphase entwickelt. Die Ergebnisse werden den Clusterteilnehmern zur späteren Entscheidung vorgestellt. Zur Umsetzung bedarf es einer gesonderten Regelung unter Einbeziehung des BMBF und des Abschlusses einer gesonderten Vereinbarung zu gegebener Zeit.
Aller Voraussicht nach werden für die Nachnutzungsphase neue Nutzungsbedingungen zu vereinbaren sein. Die in dieser Kooperationsvereinbarung getroffenen Bedingungen der Datennutzung sollen nach Möglichkeit, insbesondere im Falle einer nicht-kommerziellen Nachnutzung, auch in der Nachnutzungsphase zur Anwendung kommen bzw. übernommen werden. Das Urheber(persönlichkeits)recht ist in jedem Fall zu wahren.
3.7 Haftung
Haftung des Ergebnisdatenbankbetreibers
- Der Betreiber der Ergebnisdatenbank haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Daten auftreten können bzw. entstanden sind. Er haftet nicht für die Inhalte der von den Clusterteilnehmern in die Ergebnisdatenbank eingestellten Daten, insbesondere nicht für die Freiheit der Daten von Rechten Dritter. Ziffer 3.4 gilt entsprechend. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf 250.000.- EUR begrenzt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist eine Haftung ferner für mittelbare, indirekte und/oder Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
- Das Risiko der Nutzung der Ergebnisdatenbank liegt im Übrigen beim Nutzer.
- Der Betreiber garantiert nicht für Korrektheit, Vollständigkeit, Genauigkeit der Daten und nicht für die Nichtverletzung etwaiger Rechte Dritter.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht im Falle von arglistigem Verhalten, der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, beispielsweise Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Jeder Nutzungsberechtigte stellt sicher, dass die eingestellten Daten nur durch seine Mitarbeitenden und nur für die in diesem Dokument genannten Zwecke (insbesondere gemäß Ziffer 3.3 dieser Vereinbarung) genutzt werden
- Die abgerufenen Daten sind vom Nutzungsberechtigten durch geeignete Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff (z.B. unzulässige Verbreitung von Kopien, Diebstahl) zu sichern. Hierbei verwenden die Nutzungsberechtigten die gleiche Sorgfalt wie zur Sicherung eigener Daten.
- Für die Nutzungsberechtigten gilt im Übrigen Ziffer 10 entsprechend.